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Anmerkungen
zu GDPdU
Grundsätze
zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen
bedeutet dieser nun doch schon vor einigen Jahren von der Finanzverwaltung
eingeführte Begriff.
Was muss den
steuerlichen Berater interessieren?
1.
Alle Außenprüfungen können nach diesen Grundsätzen
durchgeführt werden. Der Prüfer hat einen Rechtsanspruch, die Daten nach
diesen Grundsätzen bereitgestellt zu bekommen.
2.
Heute noch – besonders bei älteren Prüfern zu
beobachtende leichtere Handhabung: geben Sie mir bitte die
Papierunterlagen, da tue ich mich leichter – werden zunehmend der
Vergangenheit eingehören.
3.
Die größte Umstellung wird sein, dass man nicht
mehr warten kann, bis der Prüfer die einzelnen Unterlagen anfordert,
sondern dass man selbst bestimmen muss, was der Prüfer für die Prüfung
benötigen könnte. „Vorauseilender Gehorsam“ meinte ein Kollege.
4.
Dass das Rechenzentrum die Buchführungs- und
Lohnbuchführungsdaten für den Prüfungszeitraum auf einer (oder
mehreren) CD bereitstellt, reicht nicht. Es werden viele weitere Daten aus
dem täglichen Geschäftsablauf des Mandanten, auf die der steuerliche
Berater meist gar keinen Zugriff hat, verlangt.
5.
Das bedeutet, dass der steuerliche Berater mit
seinen Mandanten feststellen muss, welche Daten benötigt werden. Nachdem
hier Strukturen geschaffen sind, müssen die EDV-technischen
Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Daten in der für den Prüfer
brauchbaren Form bereitgestellt werden können.
6.
Wenn Mandanten ihre Buchführung ganz oder
teilweise im eigenen Haus erledigen, ergeben sich ganz andere
Anforderungen als wenn alles in der Steuerberatungskanzlei erledigt wird.
7.
Und was geschieht, wenn der steuerliche Berater die
Buchführung in seiner Kanzlei erstellt und nicht an das Rechenzentrum
schickt?
8.
Was geschieht, wenn der steuerliche Berater die Buchführung seiner
Mandanten mit einem frei käufliche Buchführungsprogramm erstellt?
Können mit diesem Programm die Anforderungen der GDPdU erfüllt
werden?
9.
Kompetenz der steuerlichen Beraters ist gefragt –
leider haben viele Unternehmer den Eindruck, dass unser Berufsstand die
Probleme zwar erkennt, aber keine konkreten Lösungen anbieten kann.
COLLEGA e.V. bietet laufend praxisnahe Seminare zu dem Themenkreis an. Als Referenten
werden Fachleute aus der Wirtschaft und der Finanzverwaltung gewonnen. Es
werden Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die dem steuerlichen
Berater als Werkzeug für seine tägliche Arbeit dienen.
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