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Was will GDPdU?

Wie löst COLLEGA- Verbundsystem GDPdU?

 

 

Literatur:

Viele nützliche Informationen: Das GDPdU Portal

Forum Elektronische Steuerprüfung: Themenportal zum digitalen Datenzugriff der Finanzverwaltung nach GDPdU

Stefan Müller, OFD München in Forum elektronische Steuerprüfung: Hand-HÜ und Hand-Umb.zum JA unterliegen nicht GDPdU, EDV Buchführung gleich welcher Art dagegen schon

IHK München in Wirtschaft: Digitale Betriebsprüfung: Die Zeit drängt

Fragen und Antworten aus dem BMF vom 1.2.2005

Grundsätze zum Datenzugriff BMF vom 01.07.2001

Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung BMV vom 15.08.2002

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanz- verwaltung, Stand 15.01.07

Stefan Groß / Martin Lamm März 2007 Endlich GDPdU-klarheit?

 

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Anmerkungen zu GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen bedeutet dieser nun doch schon vor einigen Jahren von der Finanzverwaltung eingeführte Begriff.

Was muss den steuerlichen Berater interessieren?

 1.      Alle Außenprüfungen können nach diesen Grundsätzen durchgeführt werden. Der Prüfer hat einen Rechtsanspruch, die Daten nach diesen Grundsätzen bereitgestellt zu bekommen.

2.      Heute noch – besonders bei älteren Prüfern zu beobachtende leichtere Handhabung: geben Sie mir bitte die Papierunterlagen, da tue ich mich leichter – werden zunehmend der Vergangenheit eingehören.

3.      Die größte Umstellung wird sein, dass man nicht mehr warten kann, bis der Prüfer die einzelnen Unterlagen anfordert, sondern dass man selbst bestimmen muss, was der Prüfer für die Prüfung benötigen könnte. „Vorauseilender Gehorsam“ meinte ein Kollege.

4.      Dass das Rechenzentrum die Buchführungs- und Lohnbuchführungsdaten für den Prüfungszeitraum auf einer (oder mehreren) CD bereitstellt, reicht nicht. Es werden viele weitere Daten aus dem täglichen Geschäftsablauf des Mandanten, auf die der steuerliche Berater meist gar keinen Zugriff hat, verlangt.

5.      Das bedeutet, dass der steuerliche Berater mit seinen Mandanten feststellen muss, welche Daten benötigt werden. Nachdem hier Strukturen geschaffen sind, müssen die EDV-technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Daten in der für den Prüfer brauchbaren Form bereitgestellt werden können.

6.      Wenn Mandanten ihre Buchführung ganz oder teilweise im eigenen Haus erledigen, ergeben sich ganz andere Anforderungen als wenn alles in der Steuerberatungskanzlei erledigt wird.

7.      Und was geschieht, wenn der steuerliche Berater die Buchführung in seiner Kanzlei erstellt und nicht an das Rechenzentrum schickt?

8.   Was geschieht, wenn der steuerliche Berater die Buchführung seiner Mandanten mit einem frei käufliche Buchführungsprogramm erstellt? Können mit diesem Programm die Anforderungen der GDPdU erfüllt werden? 

9.      Kompetenz der steuerlichen Beraters ist gefragt – leider haben viele Unternehmer den Eindruck, dass unser Berufsstand die Probleme zwar erkennt, aber keine konkreten Lösungen anbieten kann.

COLLEGA e.V. bietet laufend praxisnahe Seminare zu dem Themenkreis an. Als Referenten werden Fachleute aus der Wirtschaft und der Finanzverwaltung gewonnen. Es werden Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die dem steuerlichen Berater als Werkzeug für seine tägliche Arbeit dienen.

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