Abfärbewirkung Begatellgrenze
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 11/2014 vom 11.02.2015 auf sein Urteil vom 27.08.2014 (Aktenzeichen VIII R 6/12) zur Bagatellgrenze bei der Abfärbewirkung hin.
Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass eine gewerbliche Tätigkeit dann nicht zu einer Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte führt, "wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit von äußerst geringem Umfang handelt. Wie der BFH nunmehr entschieden hat, haben gewerbliche Umsätze einen äußerst geringen Umfang in diesem Sinne, wenn sie 3 % der Gesamtnettoumsätze der GbR und den Betrag von 24.500 € nicht übersteigen."
Der BFH weist in seiner Pressemitteilung auf zwei weitere Urteile vom gleichen Tag hin. Im Urteil mit dem Aktenzeichen VIII R 16/11 wurde eine Umqualifizierung der künstlerischen Tätigkeit einer GbR in gewerbliche Einkünfte verneint, weil die gewerblichen Umsätze weniger als 3 % der Gesamtnettoumsätze betrugen und unterhalb von 24.500 € lagen. In dem zweiten Urteil, das unter dem Aktenzeichen VIII R 41/11 erging, lagen die gewerblichen Einkünfte über 3% der Gesamtnettoumsätze in den Streitjahren. Der BFH hat in diesem Fall die Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte in gewerbliche Einkünfte bejaht.
Der BFH hat die Pressemitteilung 11/2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2015
16.02.2015