Betriebsveranstaltungen
Die Urteile des Bundesfinanzhof (BFH) vom 16.05.2013 (Aktenzeichen VI R 94/10 und VI R 7/11) zur Frage, ab welcher Aufwandshöhe die Kosten für Betriebsveranstaltungen steuerpflichtig sind, werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Hierauf weist das Bundesfinanzministerium in seiner Bekanntmachung vom 12.02.2015 hin. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Daraus ergibt sich für die Steuerpflicht der Aufwendungen von Betriebsveranstaltungen:
Bis 31.12.2014 sind die oben erwähnten Urteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden - siehe Pressemitteilung Nr. 68/2013 vom 09.10.2013. Link Homepage Bundesfinanzhof
Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 gilt neue Rechtslage vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2015
Hinweis von Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Karl Ramminger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2015
16.02.2015