Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Gefahrentarif rechtmäßig

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist in seiner Mitteilung vom 09.02.2015 darauf hin, dass nach einen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.11.2014 (Aktenzeichen L 3 U 134/13) der Gefahrentarif der 2011 Verwaltungsberufsgenossenschaft rechtsgültig ist.

"Vor diesem Hintergrund ist auf eine weitere Rechtsverfolgung im Rahmen der laufenden Musterverfahren zwischenzeitlich verzichtet worden. Der DStV regt an, dass alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, die gegen den ergangenen Veranlagungsbescheid zum Gefahrtarif sowie die folgenden Beitragsbescheide der VBG Widerspruch erhoben haben, diesen zurücknehmen", schreibt der DStV.

Der DStV hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage DStV

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2015
16.02.2015