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Corona und Leistungsverweigerung

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat am 01.04.2020 eine Stellungnahme zur Leistungsverweigerung veröffentlicht.

Unter bestimmten Umständen können Verbraucher und Kleinstunternehmen gegenüber ihrem steuerlichen Berater die Leistung verweigern. Der DStV schildert die Einzelheiten in seiner Stellungnahme und gibt Empfehlungen, wie man sich am besten verhält.

Der DStV hat die Stellungnahme zum Leistungsverweigerungsrecht auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Deutscher Steuerberaterverband  

COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2020
06
.03.2020

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