Lockerungen in Bayern im Zusammenhang mit Corona
Im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 240 vom 05.05.2020 werden die für Bayern gültigen Regelungen der Lockerungen von den Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona Krise bekannt gemacht.
Zitat aus dem bayerischen Ministerialblatt Nr. 240:
"Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 23 Abs. 1 und 2 am 6. Mai 2020 und § 23 Abs. 3 am 9. Mai 2020 in Kraft."
Die Bayerische Staatskanzlei hat das bayerische Ministerialblatt Nr. 240 vom 05.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerische Staatskanzlei
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020
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