Freibeträge zwei Jahre gültig
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.05.2015 ein Schreiben "Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG); Startschreiben zur erstmaligen Anwendung ab dem Jahr 2016" veröffentlicht.
Das BMF hat das Schreiben vom 21.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015
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