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 der guten Ideen

Freibeträge zwei Jahre gültig

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.05.2015 ein Schreiben "Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz (EStG); Startschreiben zur erstmaligen Anwendung ab dem Jahr 2016" veröffentlicht.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015

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