Allgemeinverfügung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.11.2014 mit Allgemeinverfügung die Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Veranlagungszeiträumen 2006 bis 2011 zurückgewiesen.
Das BMF hat die Allgemeinverfügung vom 03.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2014+++
10.11.2014