Kein fiktiver Zinsanteil
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 22.10.2014 (Aktenzeichen 7 K 451/14 E) eine Aufteilung von Raten in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil ab, da hinsichtlich des Darlehens Zinslosigkeit vereinbart worden war.
Das Urteil folgt der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), nach der nicht automatisch ein Zinsanteil anzusetzen sei, wenn keine Zinsen vereinbart worden seien.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da das FG die Revision zum BFH zugelassen hat.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2014+++
09.12.2014