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Vorsteuerabzug EuGH-Vorlage wegen Adresse des Rechnungsaustellers

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 46/2016 vom 06.07.2016 auf die Beschlüsse des V. und des XI Senats vom 06.04.2016 (Aktenzeichen  V R 25/15 und XI R 20/14) hin. In beiden Fällen wurden Kraftfahrzeuge verkauft. Die Verkäufer gaben Postanschriften beziehungsweise Briefkastenadressen an, die nicht geeignet waren, dort geschäftliche Aktivitäten zu entfalten.

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Maklerverträge und Verbraucher-Widerrufsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 114/2016 vom 07.07.2016 auf sein Urteil vom 07.07.2016 (Aktenzeichen I ZR 30/15 und I ZR 68/15) hin. Danach sind per E-Mail oder telefonisch geschlossene Grundstücksmaklerverträge Fernabsatzgeschäfte im Sinne von § 312b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Keine Grunderwerbsteuer für Ausbaukosten

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung vom Juli 2016 auf sein Urteil vom 27.04.2016 (Aktenzeichen 7 K 1532/15 GE) hin. In dem entschiedenen Fall wurde die Grunderwerbsteuer für die Anschaffungskosten des Grund und Bodens und des Rohbaus festgesetzt, aber nicht für die Ausbaukosten.

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