• COLLEGA e.V.

WLAN Standard-Passwort zur Vermeidung einer Störerhaftung ändern

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 212/2016 vom 24.11.2016 auf sein Urteil vom 24. 11.2016 - (Aktenzeichen I ZR 220/15 - WLAN-Schlüssel) hin. Die Entscheidung erging zu der Frage, ob der Erwerber eines Internet-Routers den mitgelieferten WPA2-Schlüssel, der aus 16 Ziffern bestand, vor Inbetriebnahme ändern muss.

Im  Urteilsfall hat der BGH die Pflicht, den Schlüssel ändern zu müssen, verneint. Allerdings ergibt sich aus der Pressemitteilung 212/2016 des BGH (Zitat): "Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts kann eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handelt." 

Daraus folgt: Wenn man nicht sicher ist, dass der Hersteller eines derartigen Geräts bei jedem Gerät ein anderes Passwort verwendet hat, sollte man das vorgegebene Passwort durch ein eigenes ersetzen, um eine Störerhaftung - um die es in dem Rechtsstreit ging - zu vermeiden.

Der BGH hat die Pressemitteilung 212/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2016
29.11.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

 

Drucken E-Mail

COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Holzhäuseln 37 · 84172 Buch am Erlbach
Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!