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Betriebsaufgabe | Betriebsverpachtung | Frist beachten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.11.2016 ein Anwendungsschreiben zu § 16 Absatz 3b Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht. Dort wird ausführlich zur Betriebsfortführungsfiktion für Fälle der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen Stellung genommen.

Besonderes Augenmerk muss die Praxis auf § 16 Abs. 3b Nr. 2 EStG legen. Danach gilt die Fiktion der Betriebsfortführung nicht,  wenn dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind. 

Außerdem ist zu beachten, dass eine Aufgabeerklärung innerhalb von drei Monaten nach dem Aufgabezeitpunkt abgegeben werden muss.

Das BMF hat das Schreiben vom 22.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 48/2016
29.11.2016

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