Stornierung einer Flugbuchung kann ausgeschlossen werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 59/2018 vom 20.03.2018 auf sein Urteil vom 20.03.2018 (Aktenzeichen X ZR 25/17) hin. Danach ist es zulässig, dass eine Fluggesellschaft die Kündigung eines gebuchten Fluges ausschließt.
Der Fluggast hatte im Urteilsfall den Vertrag über den Flug wegen Krankheit gekündigt und die Erstattung des Reisepreises verlangt. Die Fluggesellschaft hatte eine Kündigung des Vertrags ausgeschlossen. Der BGH kam in dem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss der Kündigung rechtswirksam vereinbart werden kann.
Anmerkung: Leider sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft sehr lang und unübersichtlich, so dass man eine derartige Klausel übersehen kann. Hätte der Fluggast sie beachtet, wäre der Schaden eventuell durch eine bei Krankheit leistungspflichtige Reiserücktrittsversicherung ersetzt worden.
Der BGH hat die Pressemitteilung 59/2018 vom 20.03.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 13-14/2018
26.03.2018
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