• COLLEGA e.V.

Bericht vom 149. COLLEGA-TAG am 24.09.2021

Danke für die zahlreiche Teilnahme.
Um 11:00 Uhr fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 statt. Nach ausführlicher Berichterstattung durch den Vorstand erfolgte eine, wie immer, sehr harmonische Diskussion mit vielen Anregungen, insbesondere zu Fragen der Digitalisierung der Steuerberatungskanzleien. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch unser Mitglied HBS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft, deren Geschäftsführerin Frau Dipl. Kfm. Regine Köppel, WP und StB den Antrag auf Entlastung des Vorstands stellte, dem die Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme zustimmte.
Ab 13:00 Uhr fand dann der 149. COLLEGA-TAG statt.

Weiterlesen

Drucken E-Mail

Grenzpendler-Verständigung mit dem Großherzogtum Luxemburg

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.09.2021 das Schreiben "Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2021" veröffentlicht.
GZ IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

Weiterlesen

Drucken E-Mail

Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne

Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern beschlossen."

Weiterlesen

Drucken E-Mail

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

COLLEGA vierzig  Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nummer 033/2021 vom 23.09.2021 auf sein Urteil vom 07.07.2021 (Aktenzeichen III R 40/19) hin. 

Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium

 Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 23.09.2021:
"Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.07.2021 III R 40/19 entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden."

Der BFH hat die Pressemitteilung vom 23.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021

#Kindergeld-Hochschulstudium  #Hochschulstudium-Beginn #Hochschulstudium-Beendigung

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel 

 

%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert

Drucken E-Mail

COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Holzhäuseln 37 · 84172 Buch am Erlbach
Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!