Danke für die zahlreiche Teilnahme.
Um 11:00 Uhr fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 statt. Nach ausführlicher Berichterstattung durch den Vorstand erfolgte eine, wie immer, sehr harmonische Diskussion mit vielen Anregungen, insbesondere zu Fragen der Digitalisierung der Steuerberatungskanzleien. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch unser Mitglied HBS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft, deren Geschäftsführerin Frau Dipl. Kfm. Regine Köppel, WP und StB den Antrag auf Entlastung des Vorstands stellte, dem die Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme zustimmte.
Ab 13:00 Uhr fand dann der 149. COLLEGA-TAG statt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.09.2021 seinen Monatsbericht für September 2021 veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.09.2021 das Schreiben "Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2021" veröffentlicht.
GZ IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003
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Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Arbeitgeber sind nach § 4 SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anzubieten."
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Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern beschlossen."
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Die Steuerberaterkammer München weist am 24.09.2021 auf folgendes hin: "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unternehmen und Betriebe dazu aufgerufen, die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KuG) immer erst nach Ende des Abrechnungsmonates einzureichen, um Korrekturprozesse zu vermeiden und die KuG-Auszahlung nicht zu verzögern."
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Die Minijob-Zentrale hat am 26.07.2021 neue Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nummer 032/2021 vom 16.09.2021 auf sein Urteil vom 16.03.2021 (Aktenzeichen X R 37/19) hin.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nummer 033/2021 vom 23.09.2021 auf sein Urteil vom 07.07.2021 (Aktenzeichen III R 40/19) hin. |
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Kindergeld: Wann beginnt und wann endet ein Hochschulstudium
Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 23.09.2021:
"Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.07.2021 III R 40/19 entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden."
Der BFH hat die Pressemitteilung vom 23.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2021
27.09.2021
#Kindergeld-Hochschulstudium #Hochschulstudium-Beginn #Hochschulstudium-Beendigung
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%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert
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