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Umgangspfleger: Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt am 19.02.2015 mit, dass Leistungen bestimmter Umgangspfleger von der Umsatzsteuer befreit sind.

Danach wird in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass ein neuer Absatz 7a eingefügt.

Das BMF hat das Schreiben vom 19.02.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015

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