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Fahrten zu wechselnden Betriebsstätten

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 12/2015 vom 18.02.2015 auf sein Urteil vom 23.10.2014 (Aktenzeichen III R 19/13) hin.

 

Danach sind die "Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig".

Der BFH har die Pressemitteilung v12/2015 vom 18.02.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2015
23.02.2015

 

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