Vorsteuern des Insolvenzverwalters
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 39/2015 vom 03.06.2015 auf sein Urteil vom 15.04.2015 (Aktenzeichen V R 44/14) hin. Danach sind die Vorsteuern des Insolvenzverwalters (anteilig) abzugsfähig.
Aus der Pressemitteilung des BFH: "Die Vorsteuerbeträge sind nach dem Verhältnis der zur Tabelle angemeldeten unternehmerisch begründeten Verbindlichkeiten zu den Privatverbindlichkeiten aufzuteilen."
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 39/2014 vom 03.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015
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