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Vorsteuern des Insolvenzverwalters

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 39/2015 vom 03.06.2015 auf sein Urteil vom 15.04.2015 (Aktenzeichen  V R 44/14) hin. Danach sind die Vorsteuern des Insolvenzverwalters (anteilig) abzugsfähig.

Aus der Pressemitteilung des BFH: "Die Vorsteuerbeträge sind nach dem Verhältnis der zur Tabelle angemeldeten unternehmerisch begründeten Verbindlichkeiten zu den Privatverbindlichkeiten aufzuteilen."

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 39/2014 vom 03.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2015
08.06.2015

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