Bundesrechtsanwaltskammer richtet zunächst keine Anwaltspostfächer ein
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weist in einer Pressemitteilung vom 09.06.2016 darauf hin, dass sie bis zur Klärung eines Gerichtsverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter besonderer Anwaltspostfächer (beAs) für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland absieht.
Hintergrundinformationen aus der Pressemitteilung:
"Die BRAK wurde mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet, für alle in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Die Postfächer können ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit zur Verfügung stehen. Eine technische Möglichkeit, einzelne Postfächer von der Empfangsbereitschaft auszunehmen, besteht systembedingt nicht. Die Antragsteller, Rechtsanwälte aus Berlin und Köln, hatten beim Anwaltsgerichtshof Berlin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die BRAK zu verpflichten, dass für sie kein beA ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freigeschaltet wird. Eine abschließende rechtliche Bewertung wird in einem bereits anhängigen Klageverfahren erfolgen."
Die BRAK hat die Pressemitteilung vom 09.06.2016 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage BRAK
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2016
13.06.2016