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Mindestlohn ab 01.01.2017 € 8,84

Die Bundesregierung weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01.2017 auf 8,84 Euro je Zeitstunde angehoben wird.

Zitat aus der Mitteilung der Bundesregierung:

"Die Mindestlohn-Kommission hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzulegen", sagte der Vorsitzende der Mindestlohn-Kommission, Jan Zilius. Er stellte den ersten Beschluss und den Bericht der Kommission in Berlin vor. Die Kommission habe damit eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung getroffen. Die Sozialpartner wären gemeinsam zu diesem Beschluss gekommen und würden damit dem Auftrag nach dem Gesetz gerecht, so Zilius.

Die Bundesregierung hat die Mitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2016
31.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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