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Doppelbesteuerungsabkommen kann durch späteres Gesetz "überschrieben" werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 09/2016 vom 12.02.2016 auf seinen Beschluss vom 15.12.2015 (Aktenzeichen 2 BvL 1/12) hin. Danach ist der Gesetzgeber auch dann nicht am Erlass eines Gesetzes gehindert, wenn dieses zu völkerrechtlichen Verträgen im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG (zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen) im Widerspruch steht.

Zitat aus der Pressemitteilung 09/2016 vom 12.02.2016 des BVerfG:
"In der Ordnung des Grundgesetzes haben völkerrechtliche Verträge in der Regel den Rang einfacher Bundesgesetze. Sie können daher durch spätere, ihnen widersprechende Bundesgesetze verdrängt werden."

Das BVerfG hat die Pressemitteilung 09/2016 vom 12.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016 

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