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 der guten Ideen

Private Kraftfahrzeugnutzung von Elektroautos

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.03.2018 eine Retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung Stand 21. November 2017 unter dem Titel "Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils" veröffentlicht. Hierbei geht es darum, dass bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen der Listenpreis um einen pauschalen Abschlag für das Batteriesystem gemindert wird, um so eine vergleichbare Besteuerung mit Kraftfahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben (Verbrennungsmotoren) zu erreichen (sog. Nachteilsausgleich).

Dies gilt sowohl bei der Anwendung der sogenannten 1% Regelung wie auch bei der tatsächlichen Ermittlung der Privatanteile von Fahrtkosten zum Beispiel durch Führen eines Fahrtenbuchs. 

Das BMF hat das Schreiben vom 05.03.2018 veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2018
12.03.2018

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