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Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Pressemitteilung 35/2016  vom 07.11.2016 die neue zum 01.01.2017 gültige "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht.

Zitat aus der Pressemitteilung 35/2016 des OLG Düsseldorf:
"Zum 1. Januar 2017 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder" gem. § 1612 a Abs. 1 BGBvom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. - 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember 2016 vorgesehen. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Diese werden im Anhang die aktualisierten "Zahlbetragstabellen" enthalten, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde."

Das OLG Düsseldorf hat die Pressemitteilung  vom 07.11.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Düsseldorf  

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2016
14.11.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Günter Hässel
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