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Nachträgliche "Ohne Rechnung Abrede" hat Nichtigkeit des Vertrags zur Folge

Das Oberlandesgericht Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 24.11.2017 auf sein Urteil vom 18.10.2017 (Aktenzeichen 12 U 115/16) hin. Die nachträgliche Abrede, einen Teil einer Rechnung "schwarz" abzuwickeln, ändert den Vertrag insgesamt und führt zu dessen Nichtigkeit.

Der gegen den Leistungserbringer geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Schlechtleistung konnte nicht durchgesetzt werden, weil der Vertrag ungültig war.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 24.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm  

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2017
04.12.2017

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