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Rechtsanwalt: Zusammenfassende Meldung trotz beruflicher Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 74/2017 vom 29.11.2017 auf sein Urteil vom 27.09.2017 (Aktenzeichen XI R 15/15) hin. Danach müssen Rechtsanwälte, die beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln.

Die Rechtsanwälte hatten dies unter Hinweis auf ihre berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung abgelehnt. Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass die Mandanten der Anwälte durch die Mitteilung der USt-IdNr gegenüber den Anwälten in deren Offenlegung in Zusammenfassenden Meldungen eingewilligt hätten.

Der BFH hat die Pressemitteilung 74/2017 vom 29.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2017
04.12.2017

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